Was sind FuE-Steuerermäßigungen?

Forschungs- und Entwicklungssteuergutschriften (FuE-Steuergutschriften) sind eine Art von Steueranreiz, die von Regierungen bereitgestellt werden, um Unternehmen zur Investition in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu ermutigen. Diese Steuergutschriften sind darauf ausgelegt, Unternehmen, die sich an innovativen Aktivitäten beteiligen, durch die Reduzierung ihrer Steuerlast oder die Bereitstellung von Bargeldrückzahlungen zu belohnen.

FuE-Steuergutschriften variieren von Land zu Land, beziehen sich jedoch im Allgemeinen auf Ausgaben, die mit der Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Technologien verbunden sind.

In vielen Fällen können Unternehmen FuE-Steuergutschriften geltend machen, selbst wenn ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte nicht erfolgreich sind. Dies liegt daran, dass der Fokus auf dem Einsatz und der Investition liegt, nicht auf dem Ergebnis.

In Deutschland hängt die Berechtigung für FuE-Steuergutschriften von ähnlichen Prinzipien ab wie im Vereinigten Königreich. Damit ein Unternehmen sich qualifiziert, muss es an Projekten beteiligt sein, die darauf abzielen, wissenschaftlichen oder technologischen Fortschritt durch die Auflösung von Unsicherheiten zu erreichen. Hier sind die Schlüsselkriterien:

Fortschritt im Wissen oder Fähigkeit: Das Projekt sollte darauf abzielen, das Gesamtwissen oder die Fähigkeit in einem Bereich der Wissenschaft oder Technologie voranzubringen.

Systematischer oder untersuchender Ansatz: Es muss einen systematischen oder untersuchenden Ansatz zur Auflösung wissenschaftlicher oder technologischer Unsicherheiten beinhalten.

Schaffung oder Verbesserung: Das Projekt sollte zur Schaffung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse, Materialien, Geräte oder Dienstleistungen führen oder wesentliche Verbesserungen an bestehenden vornehmen.

Technologische Unsicherheit: Es sollte ein Maß an technologischer Unsicherheit geben, das nicht einfach von einem kompetenten Fachmann im Feld gelöst werden kann.

Beispiele für qualifizierende FuE-Projekte in Deutschland umfassen die Entwicklung neuer Produkte, Verbesserungen an bestehenden Produkten, Innovationen in Herstellungsprozessen, Leistungsverbesserungen bei Software oder Hardware, Entwicklung neuer Materialien oder Chemikalien und Initiativen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Genau wie im Vereinigten Königreich muss das FuE-Projekt von dem Unternehmen selbst durchgeführt werden und darf nicht an eine andere Entität ausgelagert werden. Bestimmte Ausgaben, wie routinemäßige Tests, Marktforschung und Datensammlung, sind in Deutschland möglicherweise ebenfalls nicht für FuE-Steuergutschriften berechtigt.

In Deutschland können verschiedene Arten von Ausgaben bei der Berechnung von FuE-Steuergutschriften berücksichtigt werden. Diese umfassen typischerweise:

Personalkosten: Dazu gehören Gehälter, Löhne, Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter, die direkt an dem FuE-Projekt beteiligt sind.

Verbrauchsmaterialien: Die Kosten für Materialien und Betriebsstoffe, die während des FuE-Prozesses verwendet oder umgewandelt werden, wie Strom, Wasser, Treibstoff und Softwarelizenzen.

Ausrüstung: Die Ausgaben für den Erwerb, das Leasing oder die Miete von Ausrüstungen und Maschinen, die direkt im FuE-Projekt eingesetzt werden.

Subunternehmer: Kosten, die mit der Beauftragung von Subunternehmern für die Durchführung von FuE-Aktivitäten im Namen des antragstellenden Unternehmens verbunden sind.

Prototypen: Die Ausgaben für die Erstellung und das Testen von Prototypen, einschließlich Materialien und Gemeinkosten.

Klinische Studien: Kosten, die während der Durchführung klinischer Studien für die Entwicklung pharmazeutischer und biotechnologischer Produkte anfallen.

Ähnlich wie im Vereinigten Königreich müssen diese Kosten direkt mit dem geltend gemachten FuE-Projekt verbunden sein und dürfen keine Ausgaben umfassen, die nicht mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus können Ausgaben, die erstattet wurden oder für die Fördermittel erhalten wurden, nicht in den FuE-Steuergutschriftsantrag einbezogen werden. Eine genaue Aufzeichnung aller mit FuE zusammenhängenden Ausgaben ist wesentlich, um den Anspruch zu belegen.

In Deutschland gibt es ebenfalls zwei Hauptarten von FuE-Steueranreizen: die Forschungszulage und den Forschungs- und Entwicklungssteuerkredit (Forschungszulage).

Forschungszulage:

Die Forschungszulage richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige. Um als KMU zu gelten, muss ein Unternehmen in der Regel weniger als 250 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro aufweisen.

Im Rahmen der Forschungszulage können berechtigte Unternehmen eine steuerfreie Bargeldsubvention von bis zu 25 % ihrer förderfähigen FuE-Ausgaben erhalten.

Forschungs- und Entwicklungssteuerkredit (Forschungszulage):

Der Forschungs- und Entwicklungssteuerkredit steht größeren Unternehmen zur Verfügung, die die Kriterien für die Forschungszulage nicht erfüllen. Er ermöglicht berechtigten Unternehmen, einen Steuerkredit von bis zu 25 % ihrer förderfähigen FuE-Ausgaben zu beanspruchen.

Sowohl die Forschungszulage als auch der Forschungs- und Entwicklungssteuerkredit können von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die sich an qualifizierenden FuE-Aktivitäten beteiligen. Die Berechtigungskriterien und die Art der Beantragung unterscheiden sich jedoch je nach Größe des Unternehmens und anderen Faktoren.

Der Zählende König Prozess der FuE-Steuergutschriften

Qualifizierende FuE-Projekte identifizieren: Bestimmen Sie, welche FuE-Projekte die Berechtigungskriterien für die Beantragung von FuE-Steueranreizen in Deutschland erfüllen.

Zulässige FuE-Ausgaben berechnen: Berechnen Sie die zulässigen FuE-Ausgaben, die in jedem qualifizierenden Projekt entstanden sind, gemäß den Richtlinien der deutschen Steuerbehörden.

Den Anspruch auf FuE-Steuerkredit vorbereiten: Erstellen Sie einen umfassenden Anspruch auf FuE-Steuerkredit, der Einzelheiten zu den qualifizierenden Projekten, den zulässigen Ausgaben und alle anderen relevanten Informationen enthält, die von den deutschen Steuerbehörden, wie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), gefordert werden.

Den Anspruch auf FuE-Steuerkredit einreichen: Reichen Sie den Anspruch beim zuständigen Finanzamt in Deutschland entweder als Teil der Steuererklärung des Unternehmens oder durch einen separaten Einreichungsprozess ein.

Den FuE-Steuerkredit erhalten: Wenn der Anspruch genehmigt wird, erhält das Unternehmen den FuE-Steuerkredit entweder als Reduzierung seiner Steuerlast oder als direkte Barzulage, entsprechend den deutschen Steuervorschriften.

Es ist entscheidend, detaillierte Aufzeichnungen über alle zulässigen FuE-Ausgaben und Aktivitäten, die in jedem qualifizierenden Projekt durchgeführt wurden, zu führen, um den Anspruch auf FuE-Steuerkredit zu unterstützen. Unternehmen sollten auch sicherstellen, dass sie alle relevanten Gesetze und Richtlinien einhalten, die von den deutschen Steuerbehörden bei der Beantragung von FuE-Steueranreizen herausgegeben wurden.

In Deutschland können Unternehmen von FuE-Steueranreizen durch zwei primäre Mechanismen profitieren:

Reduzierung der Steuerlast: Der FuE-Steuerkredit kann verwendet werden, um die Steuerlast des Unternehmens für den entsprechenden Steuerzeitraum zu verringern. Beispielsweise, wenn die Steuerlast eines Unternehmens für ein bestimmtes Jahr €100.000 beträgt und es einen FuE-Steuerkreditanspruch von €30.000 geltend macht, wird die Steuerlast des Unternehmens für dieses Jahr auf €70.000 reduziert.

Barzulage: Hat das Unternehmen keine Steuerlast oder befindet es sich in einer Verlustposition, kann es optieren, den FuE-Steuerkredit in eine Barzahlung umzuwandeln. Wenn beispielsweise die Steuerlast eines Unternehmens für ein bestimmtes Jahr €0 beträgt und es einen FuE-Steuerkreditanspruch auf der Basis von Ausgaben in Höhe von €100.000 macht, könnte das Unternehmen eine Barzahlung von bis zu €25.000 erhalten.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Höhe des FuE-Steuerkredits, den ein Unternehmen in Deutschland erhalten kann, von Faktoren wie der Größe des Unternehmens, der Art des FuE-Projekts und den förderfähigen Ausgaben abhängt. Darüber hinaus muss das Unternehmen die Berechtigungskriterien erfüllen und präzise und umfassende Informationen zur Unterstützung des Anspruchs bereitstellen.